Donnerstag, 31. Januar 2013

Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

Den Fragebogen fürs Finanzamt habe ich nun auch abgegeben. Das Ausfüllen ist etwas umständlich, aber mit Hilfe der Werkplanungsunterlagen doch machbar. Die nette Finanzamtdame, die auch keine genaue Auskunft geben konnte, meinte nur, dass sich die Kollegen schon melden, wenn sie Fragen haben. Na ich bin ja mal gespannt.

Die Angaben zu den Grundstückseigentümern waren noch eindeutig. Dann kamen die Grundstücksangaben und die Grundstücksgröße. Bei uns auch kein Problem, da wir mit unserem Reihenmittelhaus einen recht symmetrischen Streifen haben. Bei der Gebäudebeschreibung wurde es dann spannend. Hier ging es um Anzahl der Räume, Fenster, Fußbodenbeläge, etc. Wenn man wüsste, ob hier nur Wohnräume gemeint sind oder ob auch Wirtschafts- und Abstellräume dazu zählen. Keine Ahnung, mal sehen.

Etwas kniffelig war auch die Wohn- und Nutzflächenberechnung. Hier sollte mit Länge x Breite die Quadratmeterzahl des jeweiligen Raumes angegeben werden. Was aber, wenn der Raum nicht rechteckig oder quadratisch ist? Nach bestem Wissen und Gewissen hab ich hier einfach Länge und Breite weggelassen und nur die Gesamtfläche hingeschrieben. Schaun wir mal, ob das den Kollegen vom Finanzamt ausreicht. 

Und noch eine Frage ist aufgetaucht: Laut dem Beiblatt zählen Garagen nicht mit. Ist das auch bei uns so, wo sich die Garage im Haus befindet? Und wenn ja, wie will das Finanzamt das rausrechnen?

Wir dürfen also abwarten, was das Finanzamt letztendlich aus unseren Angaben berechnet, denn aus unserem Fragebogen wird ja der Grundsteuermessbescheid erstellt, der wiederum Basis für den Grundsteuerbescheid der Kommune ist. Ausschlaggebend sind wohl die Kubikmeter umbauter Raum.

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